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Neue Mitgliedsbeiträge ab Juli 2011

pfennige_250Liebe TuS-Mitglieder, am Freitag dem 15. April 2011 fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt. Hierbei wurde von den Anwesenden unteranderem der Beschluss gefasst das mit dem Quartalseinzug Juli (3 Qrtl) eine Beitragsanpassung stattfindet.

Die neuen monatlichen Beiträge lauten wie folgt:

Kinder, Jugendliche, Schüler, Azubis, Studenten 4,50 €
Erwachsene (alle ab dem 18ten Lebensjahr) 6,00 €
Familienbeitrag 13,00 €
Senioren (alle ab dem 60ten Lebensjahr, bzw. im Besitz eines Rentenausweises) 3,50 €



Warum?

Aufgrund der im Verhältnis gestiegenen Anzahl Jugendlicher sowie der gestiegenen Kosten für z.B. die Anmietung der Ersatzplätze für die Zeit der Turnhallensanierung in Waldböckelheim.
Ebenso führen die rückläufigen Spenden und Zuschüsse der öffentlichen Hand dazu, dass wir als Verein nicht in der Lage sind mit den bisherigen Mitteln die Kosten des kommenden Jahres komplett und sicher zu bestreiten. 

 

Anmerkung des Sportbundes

Über zeitgemäße und für den Verein notwendige Mitgliedsbeiträge ist schon oft geschrieben worden und wird es sicher auch zukünftig noch. Dennoch gibt jede Beitragserhöhung immer wieder Anlass zu unendlichen Diskussionen in den Vereinen.


Natürlich belasten die Steigerungen der Lebenshaltungskosten jeden Bürger. Berechtigt fragen sich dann viele, warum nun auch der Sportverein seine "Preise" erhöhen muss. Die periodische Angleichung der Vereinsbeiträge sichert den Vereinen aber die finanzielle Basis und gewährleistet die Kontinuität der Vereinsarbeit. Viele vergessen nämlich, dass auch auf die Vereine selbst die Preisspirale wirkt, so dass sie ständig mehr Mittel aufwenden müssen, um den Sportbetrieb abzusichern.


Die Mitgliedschaft in einem Verein kann mit einem Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Verein verglichen werden. Allerdings wird dadurch nur ein personenrechtliches und kein vermögensrechtliches Verhältnis begründet.

Der Verein bietet dem Mitglied die Möglichkeit, Sport zu treiben, organisiert dafür Sportstätten, sichert die Betreuung durch Trainer und Übungsleiter ab und regelt das sonstige Vereinsleben. Im Gegenzug erfüllt das Mitglied seine satzungsgemäßen Verpflichtungen, wovon eine die Beitragszahlung ist. Dieser Beitrag dient zur Sicherung aller Vereinsaufgaben und stellt kein Guthaben des Mitgliedes dar, das diesem bis auf den letzten EURO wieder zugute kommen muss. Dieser Vertrag bedingt also keinen Leistungsaustausch. Auf diesen Umstand soll hier bewusst hingewiesen werden, da zunehmend Vereinsvorstände mit solchen Überlegungen bzw. Ansinnen von Mitgliedern konfrontiert werden. Es gibt Mitglieder, die auf "Heller und Pfennig" nachgewiesen haben wollen, wie die Beiträge verwendet werden – was im Rahmen der Mitgliederversammlung natürlich ihr gutes Recht ist – wobei es ihnen in erster Linie aber darauf ankommt, zu wissen, was dabei für sie persönlich wieder herauskommt. Der Gedanke der Solidargemeinschaft kommt bei ihnen nicht auf.


Ein Beispiel: Schwimmvereine haben regelmäßig das Problem, dass Hallen wegen Wartungsarbeiten für eine gewisse Zeit im Jahr geschlossen werden. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Mitglieder bzw. Eltern von Mitgliedern ihre bereits gezahlten Beiträge für diesen Zeitraum der Schließung zurück haben oder gar nicht erst zahlen wollen. Dabei wird übersehen, dass man seinen Beitrag dafür bezahlt, dass man Mitglied ist und kann nicht ableiten - wie bereits gesagt -, dass ein Leistungsaustauch stattfindet. Dennoch ist der Verein natürlich gut beraten, während dieser Zeiten, andere Angebote (z.B. Trainingslager, Ferienkurse usw.) zu organisieren.


Selbstverständlich ist der Vorstand verpflichtet, regelmäßig die Mitglieder über die Finanzlage des Vereins und die Verwendung der Mittel zu informieren. Die ordnungsgemäße Buchführung wird dann durch die Kassenprüfer bestätigt, die das ja im Auftrag der Mitglieder machen. Dafür wurden sie gewählt. Damit ist der Vorstand seiner Informationspflicht über die Vereinsfinanzen nachgekommen. Er ist nämlich nicht verpflichtet, jedem Mitglied Einsicht in die Bücher zu gewähren. Das ist schon rein organisatorisch nicht möglich und keinem zuzumuten.


Durch die Beitragszahlung im Verein erwirbt man keine Ansprüche auf Vergütungen oder Zuwendungen aus den Vereinsmitteln lediglich für die Tatsache, Mitglied zu sein. Der Verein würde sogar seine Gemeinnützigkeit gefährden, wenn er Mitgliedern Beiträge, auch nur anteilig, quasi als "Gewinnausschüttung" zurückzahlt. Das darf er nicht einmal bei Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes.

Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich, bis das Mitglied aus dem Verein wirksam ausgeschieden ist. Die Abgabe des Kündigungsschreibens ist hierfür nicht maßgeblich.

Die Ausstattung mit Sportbekleidung oder die Übernahme von Startgeldern bzw. Wettkampfkosten ist aber unproblematisch, da das zur Sicherung des ideellen Zwecks des Vereins – Förderung des Sports – nötig ist. Einen Anspruch darauf hat das Mitglied aber wiederum nicht.


Zurückerstattet werden darf aber der Beitrag, der zuviel gezahlt wurde. Wenn der Austritt beispielsweise jeweils zum Ende des Quartals möglich ist, der Beitrag aber schon für das ganze Jahr entrichtet wurde, kann eine Beitragsrückerstattung für die Restzeit des Jahres nach der Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.


Häufig wird die Frage gestellt, ob wegen einer Beitragserhöhung eine außerordentliche Kündigung durch ein Mitglied möglich ist. Im "Der eingetragene Verein" von Sauter/Schweyer heißt es dazu wörtlich: "Im allgemeinen wird das Mitglied darauf zu verweisen sein, dass der Austritt in der Satzung an eine bestimmte Frist gebunden ist, und dass es sich dem durch den Beitritt zum Verein unterworfen hat. Daher ist eine Beitragserhöhung in der Regel kein Grund für einen fristlosen Austritt". 

Das Mitglied, das vorfristig kündigen möchte, muss daher dem Vorstand glaubhaft nachweisen, dass diese Beitragserhöhung für sich bzw. die Familie eine unzumutbare Härte darstellt. Diejenigen, die lediglich gegen eine Erhöhung gestimmt haben und nun aus Wut austreten wollen, haben keine Chance. Sie müssen die Kündigungsfrist einhalten.



Unsere Argumente für eine Beitragsanpassung:

  • Die Mitgliedsbeiträge sind die wichtigste, oft die einzige, Einnahmequelle eines Vereins.

  • Der Verein leistet etwas für den Beitrag und zwar ein mehrfaches an Gegenwert für das, was von jedem Einzelnen bezahlt wird. Im Vergleich zu anderen Angeboten sind die Beiträge in Sportvereinen am niedrigsten.
    Ein Beispiel: Ein Schwimmverein nutzt eine öffentliche Schwimmhalle. Er bietet 2x in der Woche je 120 Minuten Training an. Der Monatsbeitrag beträgt 12,- EUR.
    Zum Vergleich: Eine Doppelstunde in der Halle kostet den Normalbürger ca. 4,- EUR. Bei gleicher Nutzungsdauer entspräche das einem Monatsbeitrag von etwa 32,- EUR.

  • Was bietet der Verein:
    - sportliche Angebote
    - Gesundheitsangebote
    - Kostenlose Nutzung von Sportstätten
    - Wettkampfteilnahme
    - Zeltlager etc.
    - Qualifizierte Betreuung
    - Geselligkeit für Vereinsmitglieder
    - Soziale Kontakte
    - Sportkleidung und Sportgeräte (abhängig von der Finanzkraft)

  • Allgemeine Preissteigungen wirken sich auch auf einen Verein aus (Sportgeräte, Betriebskosten, Büromaterialien usw.).

  • Um ein gewisses Angebotsniveau halten zu können, müssen die Beiträge angepasst werden und zeitgemäß sein.

  • Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Gebühren muss so veranschlagt werden, dass alle anfallenden Kosten (Sportbetrieb, Betriebs- und Organisationskosten) gedeckt werden.

  • Eine Deckungslücke zu belassen, in der Hoffnung, dass Gelder aus anderen Quellen kommen, kann zu schwerwiegenden Folgen führen.

  • Beitrag = Gesamtkosten plus Reserve geteilt durch die Anzahl der Mitglieder. Danach erst Staffelung nach oben und unten (Kinder / Erwachsene usw.). (Diese Berechung würde in unserem Falle zu einem Pro-Kopf-Beitrag von 13,50 € monatlich führen)

  • Es wird eine qualifizierte Betreuung durch Trainer und Übungsleiter angeboten. Den Übungsleitern kann dabei nur ein Teil ihrer zeitlichen und materiellen Aufwendungen vergütet werden.

  • Sportler bzw. deren Eltern erwarten gut ausgebildete und erfahrene Betreuer. Übungsleiter müssen daher ständig Weiterbildungen besuchen. Diese kosten Geld.

  • Die Betreuung in anderen Einrichtungen (Kita, Hort usw.) kostet ein Vielfaches. Sportangebote in kommerziellen Studios oder Schulen liegen bei 30 – 100 EUR pro Monat und mehr.

  • Die öffentliche Hand hilft nur, wenn man bereit und in der Lage ist, sich selbst zu helfen bzw. bestimmte Voraussetzungen zu schaffen.

  • Förderungen aus Mitteln der Deutschen Klassenlotterie (DKLB) sind nur möglich, wenn der Verein empfohlene monatliche Mindestbeiträge erhebt:
    -  Kinder und Jugendliche    =   4,60 Euro
    -  Erwachsene                        =    6,90 Euro  

  • Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder.

end faq



Ich bitte um Beachtung.
Euer Jürgen Hartmann
Kommentare (2)add comment

Jürgen Hartmann schrieb:

Jürgen Hartmann
...
Hallo Rene, vielen Dank für deinen Kommentar.
wie oben schon erwähnt wurde der Beschluss auf der Mitgliederversammlung gefasst. Bevor es zu einer Abstimmung kam, wurde lebhaft über das Für und Wider diskutiert. Dies war eine demokratische Entscheidung der 'anwesenden Basis' und nicht ein Alleingang des Vorstandes.
Jedes Mitglied hat das Recht an dieser Versammlung teil zu nehmen und seine Meinung frei zu vertreten. Schade das trotz vorheriger Ankündigung und langfristiger Veröffentlichung nur eine kleine Anzahl Mitglieder teilnahm. Desto ärgerlicher sind die Diskussionen im Nachhinein.
Wo ich dir aber recht geben muss, ist die hier im Beitrag fehlende Begründung der Anpassung. Sorry, übersehen. Aber wie du feststellen kannst, hab ich die entsprechenden Informationen nach getragen.
 
April 21, 2011
Stimmen: +0

Rene Kaul schrieb:

0
...
Eine Begründung, weshalb die Beiträge angepasst werden, wäre von Vorteil.
Hoffe es ist möglich, dieser Beitragsanpassung, mehr Transparenz zu verleihen.
 
April 21, 2011
Stimmen: +2

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